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Allgemeine Mandatsbedingungen für Rechtsdienstleistungen zum Festpreis der Kanzlei .DE Legal

I. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist die Kanzlei .de LEGAL, Rechtsanwältin Darja Enkova, LL.M., mit Sitz in Hamburg und Ahrensburg (nachfolgend: Rechtsanwältin). Die Rechtsanwältin ist nach deutschem Recht tätig. Für jede Mandatierung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen (nachfolgend: Mandatsbedingungen), auf welche auch im online Bestellprozess noch einmal ausdrücklich bei jeder Bestellung hingewiesen wird. Die Mandatsbedingungen werden dem Besteller nach Abschluss des Vertrags noch einmal zugänglich gemacht.

II. Gebührenhinweis

Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese erfolgt in der Regel im Rahmen des Onlinebestellprozesses.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

III.             Gegenstand & Umfang der Rechtsberatung und -vertretung

1.1 Der Leistungsumfang der Rechtsberatung ergibt sich aus der auf der Internetseite dargestellten Leistungsbeschreibungen. Unsere Bearbeitungszeiten können sich an Wochenenden (Bestelleingang Freitag ab 12:00 Uhr) und Feiertagen bis zum nächsten Werktag 12.00 Uhr verlängern. Soweit im Einzelfall eine längere Bearbeitung notwendig wird, benachrichtigt die Rechtsanwältin den Mandanten unverzüglich und gibt gleichzeitig die zu erwartende Bearbeitungszeit an.

1.2 Die Rechtsanwältin behält es sich vor Aufträge abzulehnen. In diesem Fall bekommt der Kunde hierüber umgehend eine Information und der gezahlte Auftragspreis wird umgehend zurückerstattet.

  1. Markenrecherche & Markenanmeldung

1.1 Im Rahmen der Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche führt die Rechtsanwältin mit den von ihr bestimmten Datenbanken eine technische Recherche zu identischen oder ähnlichen Marken durch. Der Mandant bekommt eine Risikoeinschätzung von bis zu 10 Treffern. Nach dieser Markenrecherche hat der Mandant entweder die Möglichkeit die Marke mit der alten Markenrecherche zur Anmeldung zu bringen oder eine neue Markenrecherche in Auftrag zu geben. Bei den Markenrecherchen ist eine Recherchen im Umfang der Anmeldung umfasst. Jede weitere Recherche wird dann auf Basis des jeweils geltenden Listenpreises angeboten und nach Beauftragung durch den Mandanten abgerechnet.

1.2 Zu den Fesrpreiskosten für die Rechtsberatung kommen noch die jeweiligen Amtsgebühren des einschlägigen Markenamts.

1.3 Im Rahmen der Markenanmeldung wird die Rechtsanwältin nur die vom Mandanten final freigegebene Marke zur Anmeldung bringen.

1.4 Wegen der Komplexität einer Marke, der Masse an bestehenden Marken und der Zeichenfolge kann eine Recherche nie zu sämtlichen ähnlichen Markennamen ermittelt werden.
Es lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass ein Dritter Rechtsmittel, wie einen markenrechtlichen Widerspruch, eine Abmahnung, eine Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung einlegt. Bitte beachten Sie insoweit auch, dass die oben genannten Rechtsmittel bereits dann eingelegt werden können, wenn der Beschwerdeführer eine Verwechslungsgefahr lediglich behauptet. Trotz der vorgenannten Risiken beraten wir Sie, nach einer ordnungsgemäßen Recherche, zu den Risiken und sprechen eine Handlungsempfehlung hinsichtlich der Anmeldung aus.

2. Gründung

Soweit von einem Dritten zusätzliche Kosten (z.B. Kosten für IHK Abfrage, Anmeldegebühren) geltend gemacht werden, sind diese vom Mandanten zu tragen.

3. Vertragsrecht

Vereinzelt eignen sich vor allem komplexe Verträge nicht für die hier angebotene Bearbeitung. Falls ein Vertrag nicht hinreichend kompetent bearbeitet werden kann, behält sich die Rechtsanwältin das Recht vor, die Annahme des Auftrags abzulehnen. In diesem Falle entstehen für den Mandanten keine Kosten. Der Mandant erhält unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden Nachricht über die Ablehnung (beachte Ziff. III)

4. Erstberatung

4.1 Die anwaltliche Beratung ist eine online Erstberatung. Sie soll dem Mandanten nur eine erste juristische Einordnung des Sachverhalts ermöglichen. Die Erstberatung kann wegen der eingeschränkten Möglichkeit den Sachverhalt zu ermitteln eine persönliche anwaltliche Beratung nicht immer ersetzten. Es ist dringend ratsam, vor rechtsverbindlichen Entscheidungen und Erklärungen, immer eine persönliche Beratung durch einen Anwalt einzuholen. Diese kann die Rechtsanwältin auf Nachfrage, zu den üblichen Mandatslistenpreisen von .de LEGAL, anbieten.

4.2 Vereinzelt eignen sich vor allem komplexe Fälle nicht für eine juristische Erstberatung. Falls ein Fall nicht hinreichend im Wege der Erstberatung bearbeitet werden kann, behält sich die Rechtsanwältin das Recht vor, die Annahme des Falles abzulehnen. In diesem Falle entstehen für den Mandanten keine Kosten. Der Mandant erhält unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden Nachricht über die Ablehnung (beachte Ziff. III)

IV. Steuerrechtliche Fragestellungen & ausländisches Recht

Die Rechtsberatung und -vertretung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.

V. Pflichten des Rechtsanwalts

1.     Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwältin ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Sie unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis der Bearbeitung.

2.     Verschwiegenheit

Die Rechtsanwältin ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihr im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich die Rechtsanwältin gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

3.     Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird die Rechtsanwältin treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

4.     Datenschutz

Die Rechtsanwältin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

VI. Obliegenheiten des Mandanten

Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

1.          Informationserteilung

1.1 Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

1.2 Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

1.3 Der Mandant hat eine Erreichbarkeit über die von ihm angegebene E-Mail Adresse sicherzustellen. Falls eine E-Mail nicht oder verspätet, wegen einer fehlerhaften Mailadresse nicht zugestellt werden kann, liegt die Verantwortung für sämtliche hieraus resultierenden Folgen hierfür bei dem Mandanten.

1.4 Es kann vorkommen, dass die Rechtsanwältin zur weiteren Bearbeitung des Falles weitere Informationen oder Unterlagen von dem Mandanten benötigt. Für Rückfragen verwendet die Rechtsanwältin die von dem Mandanten angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle von erforderlichen Rückfragen ist der Mandant dafür verantwortlich die Rückfragen zügig zu Beantworten. Folgen für den Fall, die auf eine verzögerte Reaktionszeit des Mandanten einhergehen, hat der Mandant zu verantworten. Die Antwortzeit des Mandanten geht nicht in die gewährleistete Bearbeitungszeit der Rechtsanwältin ein.

2.          Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwältin

Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwältin, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird die Rechtsanwältin sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

3.          Rechtsschutzversicherung

Soweit die Rechtsanwältin auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

VII.           Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Die Rechtsanwältin ist berechtigt, die ihr anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Dabei hat sie sich an die gesetzlichen Rahmenbestimmungen zum Datenschutz zu halten.

VIII.         Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Soweit der Mandant der Rechtsanwältin einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwältin darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

IX.            Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. VI dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der Rechtsanwältin mit.

X.              Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung, Mandantenmehrheit

1.1 Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwältin angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwältin zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwältin an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Rechtsanwältin ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

1.2 Mehrere Mandanten haften als Gesamtschuldner für alle Forderungen der Rechtsanwältin aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung. Die Rechtsanwältin darf sich auf die Informationen und Weisungen eines jeden von mehreren Mandanten allein stützen, soweit nicht ein Mandant der Rechtsanwältin gegenüber diesem schriftlich widerspricht; in diesem Fall kann das Mandat von der Rechtsanwältin beendet werden.

XI.            Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanwältin, bis auf die Kostenakte und etwaige Titel, nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO.

XII.           Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.

XIII. Berufshaftpflichtversicherung

Die Rechtsanwältin hat bei der ERGO eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden (Haftpflichtansprüche) abgeschlossen.

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden sowie die Zahl der Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr, in denen ein Versicherungsbetrag von EUR 250.000,00 in Anspruch genommen werden kann, sind begrenzt.

Räumlich besteht Versicherungsschutz bei der Beratung in und Beschäftigung mit europäischem Recht, soweit diese über in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros erfolgt. Für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung in und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und der Tätigkeit vor außereuropäischen Gerichten gelten Beschränkungen.

XIV.         Rechtswahl, Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Mandanten, die Kaufleute sind, gilt: Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg. Hamburg ist der ausschließliche Gerichtsstand für gegen die Rechtsanwältin zu erhebende Klagen.

XV.          Berufsrecht, Streitschlichtung

1.1 Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ in deutscher und englischer Sprache abgerufen werden.

1.2 Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

1.3 Für Streitigkeiten zwischen Mandanten und der Rechtsanwältin besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig

Telefon: +49 46 21 93 91 0

Telefax: +49 46 21 93 91 26

In einem solchen Verfahren hat der betroffene Rechtsanwalt auf Verlangen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer zu erscheinen.

Unabhängig davon ist zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern bei der Bundesrechtsanwaltskammer die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Rauchstr. 26, 10787 Berlin, Deutschland

E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Internet: http://www.s-d-r.org/

 eingerichtet. Diese Schlichtungsstelle ist Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Rechtsanwältin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes  teilzunehmen.

XVI.         Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

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