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Datenschutzrecht

Willkommen im Zentrum des digitalen Vertrauens: dem Datenschutzrecht! Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 hat sich die Landschaft des Datenschutzes maßgeblich verändert. Für Unternehmen und Behörden wurde es zu einer zentralen Herausforderung, die neuen Bestimmungen nicht nur zu verstehen, sondern sie auch umfassend und korrekt umzusetzen.

In unserer digitalen Ära, in der Daten als das "neue Gold" betrachtet werden, hat Datenschutzrecht eine noch nie dagewesene Bedeutung erlangt. Es geht nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern vor allem um das Aufbauen und Bewahren von Vertrauen bei Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit.

Als Experten auf dem Gebiet des Datenschutzes und als zertifizierte Datenschutzbeauftragte bringen wir nicht nur tiefe Kenntnisse und eine hohe Expertise in diesem Bereich mit, sondern auch ein leidenschaftliches Engagement, um Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu helfen. Ob Sie ein Unternehmen leiten oder in einer Behörde tätig sind, wir verstehen die Feinheiten, die Herausforderungen und vor allem die Möglichkeiten, die das Datenschutzrecht bietet.

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass die sensiblen Daten, mit denen Sie arbeiten, sowohl rechtlich als auch ethisch in besten Händen sind. Lassen Sie uns gemeinsam die Welt des Datenschutzes navigieren und Ihr Vertrauen in dieser essenziellen Angelegenheit stärken. Herzlich willkommen auf dem Pfad zu einem transparenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Daten!


Zu unseren Schwerpunkten im Datenschutzrecht zählen insbesondere:

  • Beratung zur Umsetzung der DSGVO im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenen- & Behördenanfragen
  • Verteidigung gegen Bußgelder
  • Prüfung der Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten
  • Auditierung Ihres Unternehmens auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen datenschutzrechtlichen Dokumentationen (Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, TOM´s u.a.)
  • Erstellung eines individuellen Datenschutzkonzepts
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Erstellung individueller, rechtssicherer Datenschutzerklärungen für Websites, Apps und Social Media
  • Beratung zu Webtracking & Cookies
  • Überprüfung von Verträgen mit Kunden, Subunternehmern, Arbeitnehmern und Dienstleistern auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Joint Controller Agreements und Prüfung der Vertragsbeziehungen auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
  • Prüfung und Beratung zum internationalen Datentransfer
  • Beratung zum Arbeitnehmerdatenschutz
Leitfaden für Unternehmen: Umgang mit Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO

In unserer datengetriebenen Wirtschaft ist es unerlässlich, dass Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstehen und einhalten. Datenschutzrechtliche Auskunftsanfragen von Betroffenen sind ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung. Hier erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen effektiv und rechtskonform auf solche Anfragen reagieren kann, um das Datenschutzrecht in Ihrem Unternehmen zu wahren:

datenschutzrecht: auskunftserteilung nach art. 15 dsgvo
  • Informationspflichten erfüllen: Sobald eine Person eine datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage stellt, teilt sie Ihnen personenbezogene Daten mit. Die Bearbeitung dieser Anfrage bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO unterliegen. Informieren Sie den Anfragenden über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage und die Speicherdauer der Daten. Ein Verweis auf Ihre Datenschutzerklärung kann hier ausreichend sein.
  • Fristgerecht antworten: Antworten auf Auskunftsanfragen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats erfolgen. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden, sofern der Anfragende innerhalb der ersten Monatsfrist darüber informiert wird.
  • Identität des Antragstellers prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Auskunft nur an die betroffene Person erteilt wird. Eine angemessene Identitätsprüfung ist erforderlich, ohne jedoch unverhältnismäßige Anforderungen zu stellen.
  • Verarbeitete Datenkategorien offenlegen: Der Antragsteller hat Anspruch auf Auskunft über alle zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten. Sollten keine Daten vorliegen, ist dies dem Antragsteller ebenfalls mitzuteilen.
  • Umfassende Informationen bereitstellen: Geben Sie Auskunft über den Verarbeitungszweck, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer, die Datenherkunft, sowie über automatisierte Entscheidungsprozesse und deren Folgen. Ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis kann hierbei eine wertvolle Ressource sein.
  • Form der Auskunftserteilung: Die DSGVO schreibt keine spezifische Form vor. Die Auskunft muss jedoch in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form erfolgen. Die Erteilung kann schriftlich oder elektronisch sein, abhängig von der Anfrageform.
  • Einschränkungen der Auskunftspflicht: In bestimmten Fällen, wie bei Daten, die ausschließlich zur Datensicherung oder für Datenschutzkontrollen gespeichert wurden, ist keine Auskunft zu erteilen. Ebenso kann die Auskunft bei missbräuchlichen Anfragen verweigert werden.

Dieser Leitfaden soll Ihrem Unternehmen helfen, Auskunftsanfragen effizient und im Einklang mit der DSGVO zu bearbeiten. Datenschutz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen Ihres Engagements für die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Kundeninformationen.

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