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Der Aufhebungsvertrag an Stelle der ordentlichen Kündigung im Arbeitsrecht

Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Im Arbeitsrecht stellt er eine alternative Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung dar. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Verhandlung und dem Abschluss eines solchen Vertrags beachten sollten, erläutert.

Überschrift

  1. Definition und rechtliche Grundlagen
  2. Freiwilligkeit und Formvorschriften
  3. Inhalt des Aufhebungsvertrags
  4. Abfindungszahlungen 
  5. Rechtliche Folgen und Risiken
  6. Fazit
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1. Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem beide Parteien einvernehmlich die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Die rechtliche Grundlage im deutschen Recht findet sich in verschiedenen Gesetzen und Regelungen. Die §§ 311 und 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die maßgeblichen Vorschriften im BGB. § 311 BGB behandelt das allgemeine Vertragsrecht, während § 623 BGB die Schriftform für die Beendigung von Arbeitsverträgen vorschreibt. Auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthält wichtige Bestimmungen zum Aufhebungsvertrag, sofern es anwendbar ist.

In einigen Fällen können tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen ergänzende Bestimmungen zum Aufhebungsvertrag enthalten. Diese Regelungen können beispielsweise Vorgaben zur Höhe der Abfindung oder zu spezifischen Verfahrensweisen bei der Verhandlung und dem Abschluss eines solchen Vertrags enthalten.

2. Freiwilligkeit und Formvorschriften

Ein wesentliches Merkmal des Aufhebungsvertrags ist die Freiwilligkeit beider Parteien. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer können zur Unterzeichnung gezwungen werden. Die Formvorschriften können je nach Situation und Art des Arbeitsverhältnisses variieren. Grundsätzlich gibt es jedoch keine ausdrücklichen Formvorschriften für den Aufhebungsvertrag im deutschen Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass er grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden kann, das heißt, er kann mündlich, schriftlich oder sogar konkludent (durch schlüssiges Verhalten) erfolgen.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Besonderheiten, bei denen eine Schriftform erforderlich ist oder empfohlen wird:

  • Tarifvertragliche Regelungen: Tarifverträge können spezifische Formvorschriften für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags enthalten. Diese Vorschriften müssen eingehalten werden, um die Gültigkeit des Vertrags sicherzustellen.
  • Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen: Wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet ist und eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen wurde, kann eine Schriftform für den Aufhebungsvertrag vorgeschrieben sein. Dies soll sicherstellen, dass die Parteien eindeutig und nachweisbar über die vorzeitige Beendigung des Vertrags einvernehmlich entschieden haben.
  • Betriebliche oder arbeitsvertragliche Regelungen: Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können Formvorschriften für Aufhebungsverträge enthalten. Es ist wichtig, die vereinbarten Regelungen genau zu prüfen und einzuhalten.

Trotz der fehlenden allgemeinen Formvorschriften ist es in der Praxis ratsam, den Aufhebungsvertrag schriftlich abzufassen. Eine schriftliche Vereinbarung bietet Klarheit über die getroffenen Vereinbarungen und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor späteren Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten.

3. Inhalt des Aufhebungsvertrags

Der Inhalt eines Aufhebungsvertrags kann vielfältig sein, da er individuell zwischen den Parteien ausgehandelt wird. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag klar und eindeutig formuliert ist, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Ein Aufhebungsvertrag enthält typischerweise folgende Informationen:

  • Beendigungsdatum: Das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
  • Abfindungszahlung: Eine finanzielle Vereinbarung, die den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes entschädigt. Die Höhe der Abfindung kann vertraglich festgelegt oder durch Verhandlungen bestimmt werden. (siehe auch im nächsten Punkt)
  • Freistellung: Regelungen darüber, ob der Arbeitnehmer bis zum Beendigungsdatum weiterhin arbeiten muss oder von der Arbeit freigestellt wird. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer freigestellt.
  • Resturlaub und Überstunden: Regelungen zur Abgeltung von Resturlaub und Überstunden.
  • Zeugnis: Vereinbarungen über die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, das dem Arbeitnehmer bei Bewerbungen für zukünftige Positionen hilft.
  • Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbot: Bestimmungen zur Geheimhaltung von Unternehmensinformationen und möglicherweise zur Einschränkung des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Konkurrenztätigkeit nach Vertragsende.

4. Abfindungszahlungen 

Eine der zentralen Fragen bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags ist die Höhe der Abfindungszahlung. Die Abfindung dient dazu, mögliche Nachteile für den Arbeitnehmer auszugleichen, die mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Die Höhe der Abfindung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, rechtliche Vorgaben gibt es hierzu nicht. Dennoch können folgende Faktoren bei der Berechnung einer Abfindung in der Praxis oft berücksichtigt werden:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger ein Arbeitnehmer dem Betrieb angehört hat, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Hierbei kann eine Faustregel sein, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt als Abfindung gezahlt wird.
  • Gehalt und Vergütung: Die Höhe des aktuellen Gehalts sowie etwaige Sonderzahlungen, Boni oder Provisionen können bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden.
  • Sozialauswahl und Kündigungsschutz: Bei einer Kündigungssituation sollten die Grundsätze der Sozialauswahl und der Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz beachtet werden. Hierbei können bestimmte Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers eine Rolle spielen und die Abfindungshöhe beeinflussen.
  • Aussichten auf Erfolg einer Kündigungsschutzklage: Wenn die Kündigung möglicherweise unwirksam ist und eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend wäre, kann dies bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden. In solchen Fällen besteht oft ein höheres Verhandlungspotenzial für eine höhere Abfindungszahlung.
  • Individuelle Verhandlungen und Vereinbarungen: Letztendlich hängt die Höhe der Abfindung auch von den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Beide Parteien können individuelle Vereinbarungen treffen, um eine angemessene Abfindungszahlung zu vereinbaren.

Es ist wichtig zu betonen, dass dies lediglich allgemeine Richtlinien sind und die konkrete Abfindungsberechnung von verschiedenen individuellen Faktoren und der Rechtslage abhängig ist. Es wird empfohlen, bei der Berechnung und Verhandlung einer Abfindung rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, um eine angemessene Abfindungszahlung zu gewährleisten.

5. Rechtliche Folgen und Risiken

Mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags gehen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber rechtliche Verpflichtungen ein. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie unter Umständen Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung oder Sozialleistungen verlieren können. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Aufhebungsvertrag alle erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um spätere arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

6. Fazit

Der Aufhebungsvertrag bietet Arbeitgeber und Arbeitnehmern eine flexible Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollten beide Parteien sorgfältig die rechtlichen Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Eine klare und eindeutige Formulierung des Vertrags ist entscheidend, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Interessen beider Parteien angemessen zu schützen.

Für rechtliche Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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