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Rihanna´s Instagram-Post verwehrt Puma-Sneakern Designschutz

Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), Urt. v. 06.03.2024, Az. T-647/22, die die Anfechtung des Designschutzes für einen Sneaker von Puma betrifft, hat in der Welt des geistigen Eigentums für Aufsehen gesorgt und auf den Regelungsbedarf im Zusammenhang mit Social Media hingewiesen. Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität und die Nuancen des Designs- und Markenrechts im digitalen Zeitalter, insbesondere in Fällen, in denen Prominente und soziale Medien beteiligt sind.

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The Battleship Premiere Featuring Rihanna - Liam Mendes @flickr CC BY-SA 2.0 Deed

Überblick

  1. Der Fall: Eine Instagram-Offenbarung
  2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
  3. Implikationen für die Praxis
  4. Fazit und Ausblick

1. Der Fall: Eine Instagram-Offenbarung

Im Kern des Falls steht ein Instagram-Post von Rihanna auf Ihrem Instagram Account @badgalriri aus dem Jahr 2014, in dem sie weiße Puma-Sneaker mit schwarzer Sohle trägt, während sie einen Vertrag mit dem Unternehmen unterzeichnet. Puma, das Rihanna zu seiner Kreativdirektorin gemacht hatte, beantragt später für das Design genau dieser Sneaker beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Designschutz. Ein niederländisches Unternehmen beantragte jedoch die Nichtigkeit dieses Schutzrechts, mit dem Argument, das Design sei durch den Instagram-Post von Rihanna bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und somit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr neu und verdiene deshalb den Designschutz nicht.

Das EUIPO gab dem Antrag statt, und Puma legte gegen diese Entscheidung Klage beim EuG ein. Das Gericht wies die Klage von Puma ab und bestätigte die Entscheidung des EUIPO, was bedeutet, dass das Schuhdesign aufgrund der Vorveröffentlichung auf Instagram keinen Designschutz genießen kann.

2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Designschutz

Gemäß Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung können Designs Schutz genießen, wenn sie neu sind und Eigenart aufweisen. Ein Design gilt als neu (Art. 5 und 7 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung), wenn es der Öffentlichkeit nicht länger als 12 Monate vor der Anmeldung zugänglich gemacht wurde. Rihanna´s Instagram Post ist von 2014, Puma beantragte den Designschutz erst 2016. In diesem Fall argumentierte Puma, dass das Interesse an Rihannas Schuhen zum Zeitpunkt des Instagram-Posts vernachlässigbar war und daher das Design als nicht öffentlich zugänglich angesehen werden sollte.

Das Gericht jedoch sah das anders. Es stellte fest, dass die Instagram-Posts von Rihanna, die bereits 2014 ein Weltstar war, das Design einem breiten Publikum zugänglich machten, einschließlich der Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweiges. Das Gericht betonte auch, dass Rihannas Berühmtheit und die Sichtbarkeit ihres Posts es unwahrscheinlich machten, dass das Design unbemerkt blieb.

3. Implikationen für die Praxis

Dieses Urteil betont die Wichtigkeit für Marken und Designer Ihre Kreationen frühzeitig zu schützen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung sozialer Medien und die Zusammenarbeit mit Prominenten. Es unterstreicht die Bedeutung der rechtzeitigen Anmeldung von Designs und Marken, bevor sie öffentlich gemacht werden können, damit sie eine Chance auf Designschutzu haben. Es zeigt die Risiken auf, die mit der Vorveröffentlichung von Designs verbunden sind in einer Zeit, in der Inhalte in kürzester Zeit über das Internet und Social Media weit verbreitet werden können.

Für Unternehmen in der Mode- und Designbranche bedeutet dies, dass sie ihre Strategien zur Sicherung des geistigen Eigentums gründlicher durchdenken und möglicherweise anpassen müssen. Dies könnte eine engere Zusammenarbeit mit Rechtsberatern beinhalten, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Risiken berücksichtigt und minimiert werden, bevor Designs öffentlich gemacht werden.

4. Fazit und Ausblick

Die Entscheidung des EuG hebt die Dynamik zwischen geistigem Eigentum, Prominenten und sozialen Medien hervor. Sie erinnert Marken und Designer daran, die potenziellen rechtlichen Folgen ihrer Handlungen sorgfältig zu bedenken, speziell in Bezug auf die Offenlegung und den Schutz von Designs vor ihrer Anmeldung.

Während Puma die Möglichkeit hat, gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen, bleibt die grundsätzliche Lehre bestehen: Im digitalen Zeitalter müssen Unternehmen und ihre rechtlichen Berater wachsam sein und proaktive Maßnahmen ergreifen, um solche vorzeitigen Verluste der Neuheit eines Designs zu vermeiden.

Sie brauchen rechtlichen Beistand im Designrecht, Markenrecht oder Moderecht. Wir sind spezialisiert auf den Schutz Ihres geistigen Eigentums. Nehmen Sie Kontakt auf.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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