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Abmahnung wegen Musiknutzung bei Instagram: Was sagt das Urheberrecht?

In den letzten Jahren hat sich Instagram als eine der wichtigsten Social-Media-Plattformen etabliert, auf der Menschen ihre Inhalte teilen und ihre Kreativität ausdrücken können. Hierbei werden Posts, Stories und Reels oft auch mit Musik unterlegt. Doch wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn man z.B. in einem Reel Musik verwendet? Zuletzt häufen sich bei uns die Mandatsanfragen, die eine Abmahnung wegen Musiknutzung bei Instagram erhalten haben.

abmahnung wegen musiknutzung auf instagram

Grundsätzlich gilt: Wenn man Musik in einem Beitrag auf Instagram verwenden möchte, muss man sicherstellen, dass man das Recht dazu hat. Das bedeutet, dass man entweder die Erlaubnis des Urhebers oder des Rechteinhabers braucht oder aber eine Lizenz erworben haben muss, die einem das Recht gibt, die Musik in einem Beitrag zu verwenden. Wenn die Musik nicht von solch einen Lizenz gedeckt ist, drohen Abmahnungen von Urhebern oder Musiklabels.

Übersicht

  1. Lizenzen für private Nutzer notwendig?
  2. 15 Sekunden Bagatellgrenze?
  3. Aber wie kommt man an eine Nutzungslizenz?
  4. Alternativen für Unternehmen
  5. Mögliche Konsequenzen einer fehlenden Lizenz
  6. Fazit

1. Lizenz auch für private Nutzer notwendig?

Meta, wozu auch Instagram und Facebook gehören, hat Lizenzen mit Rechteinhabern bzw. der GEMA abgeschlossen. Diese gelten gem. § 6 Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (UrhRDaG) auch für Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Also Nutzer, die Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht teilen oder wenn die Gewinne, die die hochgeladenen Inhalte einbringen, nicht erheblich sind. Dies gilt nicht für Unternehmensprofile, Influencer, Selbständige und Co. für die Social Media als eine echte Einnahmequelle fungiert. Diese Nutzer sollten die Nutzung der Instagram-Bibliothek vermeiden.

2. Die 15 Sekunden Bagatellgrenze?

Durch die EU-Urheberrechtsreform gibt es eine Bagatellgrenze von 15 Sekunden für lizenzfreie Musiknutzung. Allerdings gilt diese nur für die Nutzung zu nicht kommerzielle Zwecken - und nicht für die Nutzung von Geschäftskonten oder Influencer-Konten.

3. Aber wie kommt man an eine Nutzungslizenz?

Es gibt verschiedene Wege, um an eine solche Lizenz zu gelangen. Einige Plattformen bieten spezielle Lizenzen für die Nutzung von Musik in sozialen Medien an, darunter auch Instagram selbst. Diese Lizenzen erlauben es Nutzern, bestimmte Musiktitel in ihren Reels zu verwenden, ohne dass sie dabei gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein Beispiel ist die Facebook Sound Collection. Diese ist über die Desktop- oder Webanwendung „Creator Studio“ von Meta erreichbar. Die Sound Collection ist nicht direkt aus der Instagram-App nutzbar.

Eine andere Möglichkeit ist es, eine Lizenz direkt vom Urheber oder Rechteinhaber zu erwerben. Dafür sollte man sich am besten direkt an den Künstler oder das Musiklabel wenden und nachfragen, ob man die Musik in einem Reel verwenden darf. Es kann allerdings schwierig sein, die richtigen Ansprechpartner zu finden und eine Lizenz zu erwerben, vor allem wenn man es mit großen Labels und Künstlern zu tun hat.

4. Alternativen für Unternehmen

Alternativ können Unternehmen & Co. Musik aus anderen Musikbibliotheken verwenden oder Lieder mit einer CC-Lizenz, welche die gewerbliche Nutzung gestatten, nutzen. Hierbei ist es allerdings unumgänglich die Lizenzbedingungen gründlich zu lesen und festzustellen, ob die eigene Form der Nutzung wirklich erlaubt ist. Gegebenenfalls ist die Nutzung an Bedingungen – etwa die Namensnennung des Rechteinhabers oder ein mögliches Veränderungsverbot – geknüpft. Exemplarisch können hier die Nutzung lizenzierter Musikbibliotheken wie AudioJungle oder Shutterstock Music genannt werden.

5. Mögliche Konsequenzen einer fehlenden Lizenz

Wenn man Musik in einem Reel verwendet, ohne das Recht dazu zu haben, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben. Instagram ist verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen zu melden und kann den Beitrag oder gleich den gesamten Account des Nutzers sperren oder sogar löschen. Außerdem kann der Urheber oder Rechteinhaber Schadenersatzansprüche im Rahmen einer Abmahnung oder anschließenden einstweiligen Verfügung oder Klage geltend machen. Bei der Nutzung von mehreren Musikstücken ohne Nutzungslizenz über einen längeren Zeitraum können hierbei durchaus fünfstellige Beträge im Raum stehen. Hierzu kommen noch die Anwaltskosten. Hierbei gilt: Je höher die Schadenersatzforderung, desto höher die Anwaltskosten. Vorsicht: Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, ist es empfehlenswert diese einem Anwalt zur Prüfung vorzulegen, da die Vordrucke, die der Abmahnung beiliegen, oft zu weit gehen.

6. Fazit

Wenn man Musik in einem Reel auf Instagram verwenden möchte, sollte man sicherstellen, dass man das Recht dazu hat. Dafür kann man entweder eine spezielle Lizenz erwerben oder sich direkt an den Urheber oder Rechteinhaber wenden. Wer ohne Erlaubnis Musik verwendet, riskiert rechtliche Konsequenzen (z.B. Abmahnungen) und sollte deshalb vorsichtig sein. Das Urheberrecht wirkt auch im Zusammenhang mit Musik in Reels auf Instagram und Co.

Gerne beraten wir Sie zu Abmahnungen oder im Urheberrecht. Nehmen Sie Kontakt auf.

Darja Hannekum - Rechtsanwältin Fachanwältin für IT-Recht
Autorin
Rechtsanwältin Darja Hannekum, 
LL.M. (University of Miami)
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